Ein Letter of Intent ist im Firmenverkauf eine Absichtserklärung mit den wichtigsten Konditionen, welche den Willen eines Vertragsabschlusses untermauern.
Der Letter of Intent (LoI) wird in unseren Verkaufsprojekten eingesetzt, wenn Verkäufer und Käufer kurz vor einem Vertragsabschluss stehen.
Ein Letter of Intent wird übrigens auch von politischen und staatlichen Institutionen eingesetzt, dies auch um den gegenseitigen Willen zu einem Geschäft zu unterstreichen. Er ist eine unverbindliche Absichtserklärung, im Normalfall ohne rechtlich bindende Auswirkungen. Einzelheiten, wie spezielle Klauseln sind in unseren LoI bei SOVADIS, wenn überhaupt, nur während einer klar vereinbarten Dauer für die beteiligten Parteien verbindlich.
Mit einem Letter of Intent wird vereinbart, dass das Ziel der Zusammenarbeit ist, einen Kaufvertrag abzuschliessen. Aus dem englischen Sprachgebrauch kennen Sie vielleicht auch den Begriff «Memorandum of Understanding», welcher im US-amerikanischen Rechtskreis gängig ist. Auch hier handelt es sich um eine reine Absichtserklärung, für welche die selben Grundsätze wir für einen Letter of Intent gelten. Es muss zudem zwischen einem weichen Letter of Intent und einem harten LoI unterschieden werden.
Insbesondere im Vorfeld von umfangreichen Unternehmenskäufen, bedeutenden IT-Projekten oder anderen komplexen Transaktionen ist es üblich, dass die beteiligten Parteien einen Letter of Intent oder auch einen Vorvertrag formulieren. Diese Dokumente dienen dazu, die wesentlichen Rahmenbedingungen einer beabsichtigten Zusammenarbeit festzuhalten und den Weg für die endgültige Vertragsvereinbarung zu ebnen. Der Letter of Intent ist eine vorläufige Vereinbarung, in welcher wir bewusst die Grundbedingungen der bevorstehenden geschäftlichen Absichten skizzieren. Er unterstreicht zudem die Ernsthaftigkeit der Verhandlungen. Wenn Sie eine Firma kaufen möchten, dient der Letter of Intent als strategischer Rahmen, welcher beiden Parteien während der Verhandlungsphase in einem M&A-Projekt ein erhebliches Mass an Sicherheit bietet. Unsere Erfahrung zeigt, dass den Parteien gerade dieser Sicherheitsaspekt bei den Verhandlungen jeweils wichtig ist.
Obwohl der Letter of Intent in der Regel keine rechtliche Bindungskraft hat, zeichnet er doch ein klares Bild der Transaktionsbedingungen. Er legt fest, dass von den Parteien ein Vertrag angestrebt wird und definiert häufig eine "Non-binding Clause", die das Risiko von unvorhergesehenen Konsequenzen begrenzt.
Im Kontext des Kaufs oder Verkaufs einer Firma sind die im Letter of Intent festgehaltenen wirtschaftlichen Vorstellungen und Transaktionsdetails von entscheidender Bedeutung. Sie ermöglichen ein ausgewogenes Verständnis des Geschäfts, bevor bindende Verträge ausgearbeitet werden.
Ist gegebenenfalls eine sogenannte «Non-binding Clause» inklusive Zeitraum in einem Letter of Intent definiert, so besteht über den definierten Zeitraum hinaus keine Gefahr, dass unerwartete
finanzielle oder weitere Folgen für die Parteien eintreten können. Meist wird ein Letter of Intent vorgängig zu ernsthaften Verhandlungen vereinbart, in welchem insbesondere die
Transaktionsabsicht sowie die Transaktionsdetails eines Unternehmensverkaufs skizziert werden. In einem detaillierten Kaufvertrag werden anschliessend sämtliche Details zum Unternehmensverkauf
weiterführend festgeschrieben. Die Basiskonditionen dazu kommen bei Projekten mit uns oft aus dem LoI.
In vorgängigen Verhandlungen zu einem Kaufvertrag geht es zunächst vornehmlich um ein gesundes Augenmass, welches von den Parteien angewendet werden soll und noch nicht um spezifische Regelungen.
Dabei ist darauf zu achten, dass gewisse Transaktionsdetails eines geplanten M&A-Deals jedoch festgehalten werden und auch die wirtschaftlichen Vorstellungen sowohl des Käufers als auch des
Verkäufers definiert werden.
Ein Letter of Intent kann sowohl als weicher LoI als auch als harter LoI abgefasst werden. Während ein weicher LoI eine unverbindliche Absichtserklärung darstellt, in welcher jedoch die Geheimhaltungsvereinbarung zweifellos verbindlich ist, werden in einem harten LoI bereits rechtlich bindende Erklärungen festgehalten. Diese müssen sich aber auf wesentliche Vertragsbestandteile wie Kaufgegenstand oder Kaufpreis beziehen. Nebenabreden wie Geheimhaltungsklauseln sind damit nicht gemeint, gehören diese doch bereits in einen weichen Letter of Intent.
Falls immer möglich verzichten wir in unseren Kundenprojekten auf die Erarbeitung eines harten LoI, ist dabei doch auch zu berücksichtigen, dass der Aufwand im Verhältnis zur Transaktionsgrösse stehen muss.
Ein Letter of Intent ist selbst in seiner verbindlichsten Form nicht als Vorvertrag einzustufen. Ein Vorvertrag stellt bereits einen schuldrechtlichen Vertrag dar, der nicht gesetzlich definiert
ist, jedoch die Beteiligten zur Unterzeichnung eines Hauptvertrags verpflichten. Um den zusätzlichen Schritt eines Vorvertrages rechtfertigen zu können, muss eine Firmentransaktion bei uns
bereits eine erhebliche Grösse aufweisen. Ansonsten leiten wir vom Letter of Intent direkt in den Vertrag über, achten dabei jedoch immer auf die jeweiligen Wünsche der Parteien.
Im Gegensatz zum Letter of Intent enthält ein Vorvertrag sämtliche wesentlichen Bestandteile des zukünftigen Hauptvertrags. Die Erfüllung eines Vorvertrages ist rechtlich einklagbar. Besonders
sinnvoll ist der Abschluss eines Vorvertrages, wenn dem Hauptvertrag noch Hindernisse im Weg stehen, wie zum Beispiel eine ausstehende Genehmigung. Der Vorvertrag kann so formuliert werden, dass
er unter der Bedingung Gültigkeit hat, dass ein bestimmtes Ereignis (z.B. eine Genehmigung) eintritt oder ein Hindernis wegfällt. Es ist auch möglich, einen Vorvertrag zu gestalten, bei dem nur
eine der Parteien verpflichtet wird, während die andere keine bindende Zusage leistet.
Der Letter of Intent ist zwar rechtlich nicht bindend, sollte in der praktischen Anwendung jedoch dennoch eine gewisse Ernsthaftigkeit zum Ausdruck bringen und wichtige Eckdaten zum geplanten Verkauf einer Firma beinhalten. Hier sehen wir auch einen wichtigen psychologischen Aspekt. Der Letter of Intent erlaubt uns in den Projekten das Bewusstsein für eine formalisierte Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Käufer zu unterstreichen. Da ein Letter of Intent Auskunft über den Stand der Verhandlungen gibt, kann ihm auch als Meilenstein grosse Bedeutung zukommen.
Bei späteren Missverständnissen können durch den Letter of Intent klärende Einigkeit geschaffen sowie Irrtümer aus dem Weg geräumt werden. Geplante Schritte in den Verhandlungen und in der Transaktion sollten aus diesem Grund im Letter of Intent detailliert festgehalten und genau definiert werden.
Wichtig kann im Letter of Intent sowohl die Verhandlungsdauer als auch der Zeitplan sein, welche beide durch die Parteien festgelegt werden. Einigen sich die Parteien auf einen Terminplan und eine Verhandlungsdauer, so kann dies das Projekt unterstützen, sodass der Verkauf eines Unternehmens zielgerichtet vorangetrieben wird. Zudem kann zum Projektende hin pünktlich ein definiertes Datum für die Transaktion definiert werden.
Da unsere Erfahrung aufzeigt, dass die Chancen eines erfolgreichen Unternehmensverkaufs mit zunehmender Verhandlungsdauer abnimmt und die Risiken eines Abbruchs steigen, erhöht ein klarer Zeitplan im Letter of Intent die Abschlusswahrscheinlichkeit deutlich. Ein Käufer ermüdet mit zunehmender Verhandlungsdauer, denn er wird unentschlossener und verliert gegebenenfalls sogar vollständig das Interesse an einer Firmenübernahme.
Da in Verkaufsverhandlungen vertrauliche Informationen und sensible Daten der besprochenen Firmen analysiert und ausgewertet werden, soll die Vertraulichkeit ebenfalls im Letter of Intent oder in einem getrennten Non-Disclosure Agreement (NDA) klar geregelt werden. Aus diesem Grund wird im Letter of Intent oft beschrieben, in welcher Form dem Kaufinteressenten die vertraulichen Daten zur Verfügung gestellt werden und wofür er diese verwenden darf. Dies wird in Projekten mit uns in einer definierten und klar strukturierten Weise angestrebt, sodass einem Datenmissbrauch vorgebeugt werden kann.
Im Zusammenhang mit Datenschutz und Datenkontrolle kann einem Letter of Intent zudem eine ordnende Bedeutung zukommen. Es ist zu berücksichtigen und zu vereinbaren, dass bei unerlaubter Verwendung von vertraulichen Daten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Im Letter of Intent sollen unter anderem folgende Punkte geregelt werden:
In grösseren M&A-Projekten verwenden wir den Letter of Intent als Instrument, um die Erfolgschancen der Unternehmenstransaktion zu erhöhen. Davon profitieren bei unseren Verkaufsprojekten also Verkäufer und Käufer. Beide erhalten durch einen Letter of Intent eine klare Willensäusserung der Gegenpartei zum Transaktionsvorhaben. Dies unterstützt in den Projekten bei SOVADIS nicht nur einen zielgerichteten Verkaufsprozess, sondern schafft schon früh Vertrauen und Klarheit bei Verkäufer und Käufer zu grundsätzlichen Konditionen. Die meist in einem Letter of Intent vereinbarte zeitlich limitierte Exklusivität garantiert dem Käufer zudem, dass er nach erfolgreicher Due Diligence dann auch wirklich den Zuschlag für den Kauf erhält. Durch diese Garantie bedingt, konnten wir auch schon in schwierigen Konstellationen zwischen Verkäufer und Käufer die Due Diligence erfolgreich anstossen, begleiten und dann auch erfolgreich abschliessen. Dies immer im Wissen des Käufers, dass der Zuschlag für den Kauf garantiert ist. Wir regeln im Letter of Intent zudem den Umgang mit vertraulichen Daten, was auch jüngst in einem Projekt wieder eine vorbehaltlose Offenlegung der Informationen ermöglicht hat.
Im Falle eines Rechtsstreits müssen Gerichte den Inhalt einer Erklärung gemäss den juristischen Auslegungsregeln interpretieren. Es gilt zu klären, ob eine verbindliche Vereinbarung, wie ein Vorvertrag beabsichtigt oder nur eine allgemeine Absichtserklärung, bekannt als Letter of Intent, ausgesprochen wurde. Ein nicht-bindender Letter of Intent erzeugt keine rechtlichen Obligationen und begründet keine Vertragsabschlusspflicht.
Darüber hinaus besitzen auch einzelne Punkte in Vorvereinbarungen normalerweise keine verbindliche Kraft. Am eindeutigsten sind jene Klauseln, die explizit einen Mangel an Bindungswillen
ausdrücken, oft durch eine «Non-Binding Clause» gekennzeichnet. Diese Klauseln verdeutlichen, dass ein Letter of Intent in Bezug auf den gewünschten Vertrag weder als verbindliche Zusage zu
verstehen ist, noch eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss darstellt. Unbestimmtheiten, sprachliche Einschränkungen oder eine nur partielle Einigung sind Anzeichen für das Fehlen einer
Bindungspflicht. Sofern die Erklärungen explizit ausschliessen, dass eine Leistungspflicht entsteht, handelt es sich zweifelsohne um eine unverbindliche Absichtserklärung.